Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die logopädische Therapie. Die Voraussetzung dafür ist eine Heilmittelverordnung für die Logopädie – umgangssprachlich auch „Rezept“ genannt – die von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden muss. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt*innen.
Bei allen Patient*innen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kompletten Therapiekosten. Bei allen Patient*innen über 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 90% der Therapiekosten. In diesem Fall bezahlen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung: diese setzt sich aus der Rezeptgebühr von 10,00 € und 10% der Kosten der in Anspruch genommenen Therapieeinheiten zusammen. Aktuell zahlen Sie einen Betrag von 6,54 € pro Therapieeinheit hinzu.
Rechenbeispiel
Sie bekommen eine Heilmittelverordnung für 10 Therapieeinheiten Logopädie und sind über 18 Jahre alt.

Ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung sähe wie folgt aus:

7,17 € Zuzahlung pro Therapieeinheit x 10 Therapieeinheiten

= 71,70 € Zwischenbetrag

+ 10,00 € Rezeptgebühr
= 81,70 € Gesamtzuzahlung

Private Krankenversicherung

Wenn Sie oder Ihr Kind privat versichert sind, dann hängt die Kostenübernahme der logopädischen Behandlung von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Auf Ihren Beihilfe- oder Erstattungssatz haben wir als Heilmittelerbringer*innen keinen Einfluss.
In unserer Praxis orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Logopäd*innen. Danach liegen die Vergütungssätze für Privatleistungen beim 1,8 – 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Vergütung. Daraus ergeben sich für unsere Leistungen mit dem 1,8 fachen Vergütungssatz folgende Preise:
Preise
  • Logopädische Erstuntersuchung 200,07 € (inkl. Diagnostik, Auswertung und Behandlungsplanung)
  • Logopädische Einzelbehandlung 45 Min. 122,27 €
  • Hausbesuch 38,18 €
  • Logopädischer Kurzbericht 11,12 €

Die Höhe der einzelnen Gebühr der aufgeführten Leistungen bemisst sich nach dem 1,8-fachen des in der GebüTh genannten Regelsatzes. Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.privatpreise.de

Privatleistungen

In unserer Praxis gelten für die zusätzlich angebotenen Privatleistungen folgende Preise:
Preise
  • Matrix-Rhythmus-Therapie 45 Min. 95,00 €
  • Benaudira Hörtraining 45 Min. 95,00 €
  • ENWAKO®-Training 45 Min. 85,00 €
Die zusätzlichen Leistungen werden nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.