Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die logopädische Therapie. Die Voraussetzung dafür ist eine Heilmittelverordnung für die Logopädie – umgangssprachlich auch „Rezept“ genannt – die von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden muss. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzt*innen.
Bei allen Patient*innen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kompletten Therapiekosten. Bei allen Patient*innen über 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 90% der Therapiekosten. In diesem Fall bezahlen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung: diese setzt sich aus der Rezeptgebühr von 10,00 € und 10% der Kosten der in Anspruch genommenen Therapieeinheiten zusammen. Aktuell zahlen Sie einen Betrag von 6,54 € pro Therapieeinheit hinzu.